Abmeldung - Wegzug

Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen nach Wegzug via Onlineschalter, eUmzugCH oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abzumelden und folgende Unterlagen vorzuweisen:

Schweizerische Staatsangehörige

  • amtlicher Ausweis
  • Meldeformular Wohnadresse Minderjähriger (wenn Wegzug mit Kindern bei getrenntem Wohnsitz von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern)
  • Trennungsmeldung (wenn mit dem Wegzug eine freiwillige Trennung des Ehepaars gemeldet wird)

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Meldeformular Wohnadresse Minderjähriger (wenn Wegzug mit Kindern bei getrenntem Wohnsitz von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern)
  • Trennungsmeldung (wenn mit dem Wegzug eine freiwillige Trennung des Ehepaars gemeldet wird)

Wichtig: Bei Wegzug ins Ausland ist die persönliche Vorsprache notwendig. Die elektronische Wegzugsmeldung ist in diesem Fall nicht möglich.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.

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