Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.
Zuständig für die individuelle Prämienverbilligung ist die SVA Zürich. Auf der Homepage der SVA Zürich finden Sie alle wichtigen Informationen (Online-Rechner, Anmeldeformular, wichtigste Fragen und Antworten).