Teilrevision Gemeindeordnung
KOMMUNALE ABSTIMMUNG VOM 9. FEBRUAR 2025
Teilrevision der Gemeindeordnung der Gemeinde Wangen-Brüttisellen
Gegen den Beschluss der Stimmberechtigten betreffend Teilrevision der Gemeindeordnung Wangen-Brüttisellen kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Wahlbüro Wangen-Brüttisellen