Befreiungsgesuch Krankenversicherung
Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist für wenige Personengruppen und lediglich auf Gesuch hin möglich und wird zurückhaltend gewährt. Über Befreiungsgesuche entscheidet die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 805 91 11 | einwohnerdienste@wangen-bruettisellen.ch |