Einbürgerung Ausländer, erleichtertes Verfahren (Ehepartner ist CH)

Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig. Das Gesuchsformular wird ausschliesslich in Papierform zur Verfügugn gestellt. Gerne können Sie diese bei der Abteilung Geschäftsleitung/Präsidiales beziehen oder unten untenstehendem Link bestellen:

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