Befreiungsgesuch Krankenversicherung

Gemäss Bundesgesetz muss sich jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz bei einer anerkannten Schweizer Krankenversicherung versichern lassen (KVG).

Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist für wenige Personengruppen und lediglich auf Gesuch hin möglich und wird zurückhaltend gewährt. Über Befreiungsgesuche entscheidet die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.

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