Steuererklärung Fristverlängerung

Reichen Sie die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Steuererklärung mit sämtlichen Belegen bis am 31. März ein.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie vor Ablauf der Frist beim Gemeindesteueramt ein Gesuch um Fristverlängerung stellen oder die Frist online verlängern (siehe Formular unten). Eine Fristverlängerung, welche nach dem 31. März beantragt wird, muss schriftlich oder mündlich beim Steueramt erfolgen.

Die nötigen Angaben für das Fristerstreckungsgesuch (Persönliche ID, Dokumenten ID, etc.) finden Sie auf der ersten Seite der Steuererklärung.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Sie wünschen eine Fristerstreckung, dann lesen Sie bitte die folgenden Zeilen und tragen Ihre Daten ins Onlineformular ein.

Unbedingt zu beachten:

  • die Steuererklärung ist im Normalfall bis Ende März des laufenden Jahres einzureichen.
  • Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist einzugeben. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.
  • Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Wer eine Frist länger als 30. November der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe in schriftlicher Form an das Gemeindesteueramt richten. Als schwerwiegende Gründe gelten z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit oder Militärdienst.
  • Juristische Personen haben das Gesuch beim Kantonalen Steueramt mit der erhaltenen Fristenkarte einzureichen: Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.