Unterstützung für Betreuung im Alter

Wer hat Anrecht auf finanzielle Unterstützung für Betreuungsleistungen?

Altersrentnerinnen und -rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu werden über die Zusatzleistungen auch Betreuungsleistungen im Alltag finanziert. Dafür müssen folgende Kriterien kumulativ zutreffen:

  • Sie haben das Rentenalter erreicht
  • Sie beziehen bereits Zusatzleistungen zur AHV
  • Sie wohnen zu Hause (nicht in einer stationären Einrichtung)

Damit wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Zürich ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Dies auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.

Bedarfsbescheinigungsstelle
Um Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse zu erhalten, muss eine von der Gemeinde benannte Stelle eine Bedarfsabklärung durchführen. Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen hat die Pro Senectute Kanton Zürich, mit den Abklärungen beauftragt. Die Pro Senectute ist die Fachstelle für freiwillige Sozialberatung für Menschen im Alter ab 60 Jahren. Finanzielle Fragen rund um Sozialversicherungen gehören zu ihrem Tagesgeschäft.

Ihr Ansprechpartner ist das Dienstleistungszentrum Oberland der Pro Senectute Kanton Zürich. Sie führt die Abklärung über Ihren Betreuungs- und Hilfsmittelbedarf durch. Sie beratet Sie bei der Antragsstellung und unterstützt Sie in der Umsetzung. Die Bedarfsabklärung kann bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.

Die Abklärung ist vertraulich und wird für Sie kostenlos durchgeführt. Die Kosten werden vollumfänglich von der Gemeinde übernommen.

Welche Unterstützungsleistungen werden finanziert?

  • Unterstützung, wenn Sie den Haushalt nicht mehr alleine führen können
  • Begleitung und Beratung, damit Sie Kontakte mit Angehörigen, Freunden und Bekannten pflegen oder an Anlässen in Ihrer Gemeinde teilnehmen können
  • Mehrkosten für Mittagstische und Mahlzeitendienste
  • Hilfe und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim
  • Transporte zu Mittagstischen und Tages- bzw. Nachtheimen
  • Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Notrufsystem
  • Entlastungsdienste, wenn Ihre Angehörigen Sie betreuen und zwischendurch entlastet werden müssen

Vereinbaren Sie einen Termin zur Bedarfsabklärung:Tel. 058 451 53 76

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Publikationen.

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