Mit Beschluss vom 15. Juli 2019 genehmigte der Gemeinderat zusätzliche Massnahmen zur Integrationsförderung. Damit verbunden wurde die Stelle als Familien- und Integrationsbeauftragte geschaffen, um einerseits das Pilotprojekt im Frühförderbereich in einen Regelbetrieb zu überführen und andererseits die Umsetzung der spezifischen Integrationsmassnahmen voranzutreiben. Im gleichen Zuge wurde der Auftrag an die Familien- und Integrationsbeauftragte zur Entwicklung eines Integrationskonzepts erteilt. Mit dem Beitritt ins Kantonale Integrationsprogramm (KIP) als Kerngemeinde wurde die Entwicklung eines Integrationskonzepts zudem obligatorisch. Die Handlungsfelder des entwickelten Integrationskonzepts orientieren sich dementsprechend an den Leistungsvereinbarungen KIP2bis (2022–2023) und KIP3 (2024–2027) mit der Fachstelle für Integrationsfragen (FI) des Kantons Zürich.