Nutzung öffentlicher Grund
Die Benützung des öffentlichen Grundes bedarf einer Bewilligung und ist kostenpflichtig. Das Gesuch ist vor der geplanten Inanspruchnahme unter Beilage eines Situationsplanes mit eingezeichneter Fläche einzureichen. Die Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung eins entsprechenden Gesuchs.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien zum Bewilligungs-, Material-, Transport- und Plakatwesen der Gemeinde Wangen-Brüttisellen (unten auf der Seite in Rechtssammlung).
Kontakt
Stationsstrasse 10
8306 Brüttisellen
Tel. 044 805 91 60
tus@wangen-bruettisellen.ch
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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510.2 | Richtlinien für das Bewilligungs-, Material-, Transport- und Plakatwesen zur Nutzung der elektronischen Informationsstelen | 9. September 2019 |
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit | 044 805 91 60 | tus@wangen-bruettisellen.ch |