Nutzung öffentlicher Grund

Die Benützung des öffentlichen Grundes bedarf einer Bewilligung und ist kostenpflichtig. Das Gesuch ist vor der geplanten Inanspruchnahme unter Beilage eines Situationsplanes mit eingezeichneter Fläche einzureichen. Die Abteilung Bau und Sicherheit unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung eins entsprechenden Gesuchs.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien zum Bewilligungs-, Material-, Transport- und Plakatwesen der Gemeinde Wangen-Brüttisellen (unten auf der Seite in Rechtssammlung).

Kontakt

Sicherheit
Stationsstrasse 10
8306 Brüttisellen
Tel. 044 805 91 20
christian.haeni@wangen-bruettisellen.ch

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