Akteneinsichtsrecht nach IDG

Das Handeln der staatlichen Behörden soll für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent sein. So will es das im Kanton Zürich geltende Öffentlichkeitsprinzip. Es verpflichtet einerseits staatliche Stellen, mit Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus an die Öffentlichkeit zu gelangen, also eine aktive Informationspolitik zu betreiben. Andererseits hat jede Person grundsätzlich das Recht auf Zugang zu Informationen, die bei staatlichen Stellen vorhanden sind. Angefragte staatliche Stellen sind verpflichtet, solche Anfragen zu beantworten.

Jede Person hat das Recht in Behördenakten Einsicht zu nehmen. Vorbehalten beiben überwiegend öffentliche (Geheimhaltung) oder private (Datenschutz) Interessen, die einer Einsichtnahme oder Veröffentlichung entgegen stehen.

Das Öffentlichkeitsprinzip ist eingehend im Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und in der dazugehörenden Verordnung (IDV) geregelt.

Falls Sie Akten der Gemeinde Wangen-Brüttisellen einsehen wollen, stellen Sie bitte ein schriftliches Gesuch mit genauen Angaben über das betreffende Aktenstück/Falldossier an:

Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen
Abteilung Geschäftsleitung/Präsidiales
Stationsstrasse 10
8306 Brüttisellen
praesidiales@wangen-bruettisellen.ch

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des/der Datenschutzbeauftragten.

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