Heirat / eingetragene Partnerschaft
Im Jahr der Heirat erfolgt die Besteuerung für das gesamte Jahr gemeinsam. Sie erhalten im Heiratsjahr automatisch eine neue, gemeinsame Steuerrechnung mit dem Verheiratetentarif. Die gemeinsame Steuererklärung wird im Folgejahr zugestellt.
Die Besteuerung bei der eingetragenen Partnerschaft erfolgt im Jahr der Eintragung für das gesamte Jahr. Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe hat keine steuerlichen Auswirkungen, da bereits eine gemeinsame Besteuerung besteht.
Beispiel:
Heirat im Laufe des Jahres 20XX
Ab 1.1.20XX als Ehepaar gemeinsam steuerpflichtig. Die Steuererklärung 20XX muss gemeinsam eingereicht werden. Diese Steuererklärung wird im Jahr 20XX +1 ausgefüllt. Die Ehepartner erhalten eine gemeinsame Schlussrechnung für 20XX.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 044 805 91 51 | steuern@wangen-bruettisellen.ch |