Wochenaufenthalt
Wochenaufenthalter und Wochenaufenthalterinnen haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb der Wangen-Brütttisellen. Aufgrund der Arbeitssituation oder wegen einer Ausbildung wird die Wangen-Brütttisellen als zweiten Aufenthaltsort gewählt.
Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter wohnen nur an ihren Arbeits- oder Studientagen in Wangen-Brütttisellen: an arbeitsfreien Tagen kehren sie an ihren bisherigen Wohnsitz zurück. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.
Hält sich eine Person abwechslungsweise an verschiedenen Orten auf, befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz (Ort, wo die Steuern bezahlt werden) dort, wo die stärksten wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen bestehen (Lebensmittelpunkt). Der steuerrechtliche Wohnsitz ist nicht zwingend an dem Ort, wo der Heimatschein hinterlegt ist.
Nach der Anmeldung beim Personenmeldeamt erhalten Sie vom Steueramt einen Fragebogen zur Abklärung Ihres steuerrechtlichen Wohnsitzes, in welchem Sie über Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zu Wangen-Brütttisellen sowie zu Ihrer Wohnsitzgemeinde Auskunft geben müssen. Bei Bedarf können Sie anschliessend für ergänzende Angaben zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Danach wird über Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz entschieden.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Abklärungen beim Steueramt unabhängig vom Personenmeldeamt erfolgen.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 044 805 91 51 | steuern@wangen-bruettisellen.ch |