Zuzug
Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus einer anderen zürcherischen Gemeinde
Die Steuerpflicht in Wangen-Brüttisellen beginnt rückwirkend auf den 1.1. des Zuzugsjahres. Es wird in der Regel eine provisorische Steuerrechnung aufgrund der Angaben der bisherigen Wohngemeinde erstellt. Wir bitten Sie, die Höhe Ihrer provisorischen Rechnung zu prüfen und uns allfällige Änderungen mitzuteilen.
Zuzug aus dem Ausland
Die Steuerpflicht in Wangen-Brüttisellen beginnt mit dem Zuzugsdatum. Sie werden ein Formular über Angaben von Einkommen und Vermögen erhalten, damit eine provisorische Steuerrechnung ab Zuzug bis Ende Jahr erstellt werden kann. Allenfalls erhalten Sie die provisorische Rechnung ohne vorgängige Kontaktaufnahme. Wir bitten Sie in diesen Fällen, die Höhe Ihrer provisorischen Rechnung zu prüfen und uns allfällige Änderungen mitzuteilen.
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Anmeldung - Zuzug |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 044 805 91 51 | steuern@wangen-bruettisellen.ch |