Einbürgerung für Schweizerinnen und Schweizer
Wohnen Sie schon 2 Jahre oder länger in Wangen-Brüttisellen und besitzen bereits das Schweizer Bürgerrecht?
Wir benötigen dazu von Schweizern:
- ausgefülltes Formular "Gesuch um Annahme des Bürgerrechts der Gemeinde Wangen-Brüttisellen"
- Personenstandsausweis (von ledigen Personen) bzw. Familienausweis von allen anderen Personen (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
- Scheidungs- oder Trennungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung von geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürgert werden wollen
- Strafregisterauszug (ab 18 Jahren)
Kontakt
Stationsstrasse 10
8306 Brüttisellen
Tel. 044 805 91 40
praesidiales@wangen-bruettisellen.ch
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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620.2 | Gebührentarife Gemeinde Wangen-Brüttisellen | 1. Januar 2024 |
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Geschäftsleitung / Präsidiales | 044 805 91 40 | praesidiales@wangen-bruettisellen.ch |