Teilrevision Statuten sdbu
Teilrevision der Statuten des Zweckverbands Soziale Dienste Bezirk Uster (sdbu);
Ergebnis der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025
Die Zweckverbandsgemeinden Fällanden, Greifensee, Maur, Mönchaltorf, Schwerzenbach,
Volketswil und Wangen-Brüttisellen haben die Teilrevision der Statuten des Zweckverbands
Soziale Dienste Bezirk Uster (sdbu) genehmigt.
Die Stimmbeteiligung der Gemeinden ist im PDF detailliert ersichtlich.
Die Vorlage wurde angenommen.
Gegen diese Sachabstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Im Übrigen kann wegen Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Massgebend für den Fristenlauf ist die Publikation auf der Homepage des Zweckverbands Soziale Dienste Bezirk Uster (www.sdbu.ch/publications) am Freitag, 14. Februar 2025.
Gemeinderat Volketswil (abstimmungsleitende Behörde)
volketswil.ch
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmung, Ergebnis Teilrevision Statuten SDBU vom 09.02.2025 (PDF, 164.64 kB) | Download | 0 | Abstimmung, Ergebnis Teilrevision Statuten SDBU vom 09.02.2025 |