Gemeinderatsbulletin

9. Januar 2025

zur Sitzung vom 16. Dezember 2024

Geschäfts- und Kompetenzenreglement des Gemeinderats und
Geschäftsreglement der Geschäftsleitung

Der Gemeinderat hat das Geschäfts- und Kompetenzenreglement aufgrund der Reorganisation der Verwaltung, Reduktion von sieben auf sechs Verwaltungsabteilungen, auf den 1. Januar 2025 angepasst. Gleichzeitig wurde auch das Geschäftsreglement der Geschäftsleitung überprüft und auf die aktuelle Struktur angepasst. Beide Reglemente treten auf den 1. Januar 2025 in Kraft. Die amtliche Publikation der revidierten Reglemente ist bereits erfolgt.

Zusatzleistungsverordnung (ZLV)
Benennung der Bedarfsklärungsstelle

Die Kantone und Gemeinden sind für eine bedarfsgerechte Versorgung in der Hilfe und Pflege wie auch an der Betreuung für ältere Menschen zuständig. Mit Beschluss des Regierungsrates des Kantons Zürich wurde der Anpassung der Zusatzleistungsverordnung (ZLV) zugestimmt. Die Anpassungen der ZLV betreffen Hilfe- und Betreuungsleistungen für Zusatzleistungsbezügerinnen und -bezüger im Rentenalter, die noch zu Hause wohnen. Mit Wirkung ab 1. Januar 2025 werden diese Leistungen nun übernommen. Hierfür muss die Gemeinde eine Bedarfsbescheinigungsstelle benennen. Der Gemeinderat hat für die Dauer von zwei Jahren den Abklärungsauftrag an die Pro Senectute übertragen.

Richtlinien über die Stelleneinreihungen
Der Gemeinderat hat die Richtlinien über die Stelleneinreihungen des Gemeindeverwaltungspersonals überarbeitet und genehmigt. Sie werden per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Gemeindeversammlung vom 18. März 2025
Absetzung

Die Gemeindeversammlung vom 18. März 2025 wird mangels entscheidungsreifer Geschäfte abgesagt. Allenfalls findet eine Informationsveranstaltung zu aktuellen Gemeindethemen statt. Genauere Informationen dazu werden anfangs Jahr publiziert. Die nächste Gemeindeversammlung findet somit am Dienstag, 17. Juni 2025 im Gsellhof statt.

Gemeindeversammlung
Neuregelung Protokollgenehmigung und Aufgebot Stimmenzähler

Der Gemeinderat hat in einem Behördenerlass die Genehmigung des Gemeindeversammlungsprotokolls und die Organisation der Stimmenzählenden an der Gemeindeversammlung aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre seit Einführung des neuen Gemeindegesetzes neu geregelt. Das Protokoll wird zukünftig als Beratungsprotokoll geführt, sodass nur die wichtigsten Voten, die zum Entscheid geführt haben, darin festgehalten sind. Es wird von der protokollführenden und der versammlungsvorsitzenden Person unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung werden die Richtigkeit und die Vollständigkeit bestätigt, die Urkundenqualitiät gewährleistet und das Protokoll gleichzeitig formell genehmigt. Als Stimmenzählende werden neu die Wahlbüromitglieder aufgeboten. Mit dieser Neuregelung werden die Prozesse verschlankt und die zeitnahe Aufschaltung des Protokolls gewährleistet. Der Gang zur Gemeinde, der den Stimmenzählenden bisher zusätzlichen Aufwand verursachte, entfällt mit der neuen, schlankeren Regelung.

Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege
Feststellung der Rechtskraft

Am 24. November 2024 fand der zweite Wahlgang der Ersatzwahl eines Schulpflegemitglieds für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 statt. Das Wahlergebnis wurde am 28. November 2024 im Kurier publiziert. Da gegen die Wahl kein Rechtmittel ergriffen wurde, ist das Resultat rechtskräftig geworden.

Werke Wangen-Brüttisellen
Wahl eines Mitglieds

Nach der Wahl von Peter Messmann als Verwaltungsratspräsident entstand im Verwaltungsrat eine Vakanz, die wieder besetzt werden musste. Nach internen Abklärungen konnte Felix Marty, Brüttisellen, als Nachfolger gewonnen werden. Er ist bereit, das Amt als Mitglied des Verwaltungsrats zu übernehmen und wurde vom Gemeinderat für die restliche Amtsperiode 2022 - 2026 gewählt.

Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden und der evang.-ref. Kirchenpflege Brüttisller Kreuz, Amtsdauer 2026 - 2030
Festlegung der Wahltermine

Im Jahr 2026 finden die Erneuerungswahlen aller Gemeindebehörden statt. Diese müssen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen in der ersten Jahreshälfte erfolgen. In Absprache mit anderen Gemeinden, dem Kanton und den Verbänden hat der Gemeinderat die Wahltermine festgelegt. Der erste Wahlgang für die Behördenwahlen erfolgt am 8. März 2026. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 14. Juni 2026 durchgeführt.

Update Steuersoftware und Umsetzung Oracle Datenbank
Kreditfreigabe

Die Steuersoftware erfährt in den Jahren 2024-2028 verschiedene grössere Release und Erweiterungen. Für die bevorstehenden Arbeiten zum Update der Steuersoftware (Nest Steuern) und der Umsetzung der Oracle Datenbank hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 130‘000 zulasten der Investitionsrechnung 2024 freigegeben.

Arealüberbauung Stierwisen Wangen
Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung gesprochen: St. Galler Pensionskasse, Arealüberbauung mit sechs Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage, In Stierwisen, 8306 Wangen.

Schulhaus Bruggwiesen
Kreditabrechnung Heizungsersatz

Die Heizungssanierung des Schulhaus Bruggwiesen ist abgeschlossen. Der Gemeinderat hat die Abrechnung für den Heizungsersatz in der Höhe von CHF 539'825.05 mit einer Kostenüberschreitung von CHF 7'825.05 (1.5 %) genehmigt. Die Auszahlung von Fördergelder der Energie Zukunft Schweiz über rund CHF 62'000 wurde beantragt.

Vernehmlassung Wohnbauförderungsverordnung (WBFV) und Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum
Mit Schreiben vom 20. September 2024 erhielt die Gemeinde Wangen-Brüttisellen Gelegenheit, sich zur Vernehmlassung zu den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen bei der Wohnbauförderungsverordnung (WBFV) und der Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum äussern zu können. Mit den Anpassungen wird den veränderten Rahmenbedingungen und dem verstärkten Bedürfnis nach ressourcenschonendem Bauen Rechnung getragen. Zudem soll es auch kinderlosen Paaren mit geringem Einkommen und Vermögen ermöglicht werden, von subventionierten Wohnungen zu profitieren. Mit dem Beschluss vom 20. September 2024 hat der Regierungsrat die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, zu den Erlassentwürfen eine Vernehmlassung durchzuführen. Der Gemeinderat unterstützt die Stossrichtung des Regierungsrats.

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Gemeinderatsbulletin 2024 - GR-Sitzung - 16.12.2024 (PDF, 93.03 kB) Download 0 Gemeinderatsbulletin 2024 - GR-Sitzung - 16.12.2024