Grünabfälle
Der Grüngutabfuhr dürfen keinesfalls Hauskehricht und Plastik bzw. nicht verwertbares Material zugeführt werden. Die unten aufgeführte Auflistung gibt eine Übersicht über den Abfall, welcher der Grüngutentsorgung mitgegeben werden darf:
Grünabfall, wie:
- Gras-, Rasen-, Baum- und Strauchschnitt (Astdurchmesser max. 10 cm und Länge 2m, mit Schnur gebündelt)
- Laub
- Schilf und Riedgras
- Gemischte Pflanzenreste
- Schnittblumen, Zier- und Zimmerpflanzen (mit Wurzelballen, aber ohne Töpfe)
Bioabfälle, organische Abfälle aus der Küche, wie:
- Gemüse- und Obstreste, Rüstabfälle (auch Schalen von Citrusfrüchten)
- Speisereste
- Verdorbene Lebensmittel
- Fleisch- und Fischreste
- Kaffeefilter, Kaffeesatz, Teebeutel
- Eierschalen
- Schalen von Nüssen
Diverse Abfälle, wie:
- Verdorbenes Heu oder Stroh, Kleintiermist (aus hygienischen Gründen aber kein Hundekot und keine Katzenstreue)
- Rindenabfälle
- Wollreste, Federn, Haare
Wird jeden Montag abgeholt.
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
---|
Grüngut / Kompostierbare Abfälle |